Barrierefreiheit ist mehr als ein juristisches Pflichtprogramm. Sie sorgt dafür, dass Menschen eine Website auch mit Tastatur, Vorlesesoftware, starker Vergrößerung oder eingeschränktem Sehvermögen bedienen können. Ob dein Betrieb dazu gesetzlich verpflichtet ist, hängt aber vom konkreten Angebot ab.

Was seit dem 28. Juni 2025 gilt

Das BFSG setzt europäische Vorgaben für bestimmte Produkte und Dienstleistungen um. Im Web ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig: Angebote, bei denen Verbraucher über eine Website oder App einen Vertrag anbahnen oder abschließen können.

Eine reine Informationsseite ist deshalb anders zu bewerten als ein Onlineshop, eine Onlinebuchung oder ein digitaler Vertragsabschluss. Auch die gesamte Website kann relevant werden, wenn sie Teil einer betroffenen Dienstleistung ist – nicht nur der letzte Bestellknopf.

Wichtig: Eine Kontaktmöglichkeit allein macht aus einer Website nicht automatisch einen Onlineshop. Entscheidend ist der tatsächliche Ablauf. Bei Zweifeln sollte eine qualifizierte Rechtsberatung den Einzelfall prüfen.

Welche Websites genauer hinsehen sollten

Ein BFSG-Check ist besonders sinnvoll, wenn Verbraucher auf deiner Website direkt handeln können. Typische Anzeichen sind:

  • Produkte lassen sich online bestellen oder bezahlen,
  • Termine oder Leistungen werden verbindlich online gebucht,
  • Verträge oder Abos können digital abgeschlossen werden,
  • ein Kundenportal ist fester Bestandteil einer betroffenen Dienstleistung,
  • dein Angebot richtet sich zumindest auch an Verbraucher.

Als technische Orientierung nennt die Bundesfachstelle die europäische Norm EN 301 549. Viele ihrer Web-Anforderungen bauen auf den bekannten WCAG-Kriterien auf. Das ist keine Einladung zu einem schnellen Prüf-Siegel: Eine belastbare rechtliche und fachliche Bewertung braucht mehr als einen automatischen Scanner.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind nach dem BFSG grundsätzlich ausgenommen. Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Bei Produkten greift diese Ausnahme nicht in gleicher Weise.

Das klingt eindeutig, ist in gemischten Angeboten aber nicht immer glasklar. Wer Produkte verkauft, digitale Dienstleistungen ergänzt oder für andere Unternehmen Plattformen betreibt, sollte die eigene Rolle sauber einordnen lassen.

Mein Rat: Die Ausnahme ist kein Grund, Barrieren bewusst stehen zu lassen. Viele sinnvolle Verbesserungen sind solides Web-Handwerk und kommen allen Besuchern zugute.

Acht Punkte für einen ersten Praxis-Check

  • Alle wichtigen Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar.
  • Der sichtbare Tastaturfokus verschwindet nicht im Design.
  • Text und Bedienelemente haben ausreichende Kontraste.
  • Überschriften bilden eine verständliche Reihenfolge.
  • Bilder mit Informationsgehalt besitzen passende Alternativtexte.
  • Formulare haben verständliche Beschriftungen und hilfreiche Fehlermeldungen.
  • Die Seite bleibt bei Vergrößerung und auf kleinen Displays bedienbar.
  • Links und Schaltflächen sagen klar, was nach dem Klick passiert.

Automatische Prüfwerkzeuge finden einen Teil der technischen Fehler. Ob ein Alternativtext wirklich hilfreich ist, die Lesereihenfolge Sinn ergibt oder eine Buchung verständlich bleibt, muss ein Mensch prüfen.

So gehen kleine Betriebe vernünftig vor

Erster Schritt ist die rechtliche Einordnung: Fällt dein konkretes Angebot unter das BFSG? Danach folgt eine technische und redaktionelle Bestandsaufnahme. Kritische Abläufe wie Navigation, Anfrage, Buchung und Bezahlung kommen zuerst. Verbesserungen werden priorisiert, dokumentiert und anschließend mit Tastatur und verschiedenen Hilfsmitteln nachgeprüft.

Bei neuen Websites plane ich semantische Struktur, Kontraste, Fokusführung und verständliche Formulare von Anfang an mit. Das ist sauberer und meist günstiger, als später alles umzubauen.

Keine Rechtsberatung: Dieser Beitrag bietet eine praktische Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung deines konkreten Angebots.

Offizielle Quellen

Erster Blick von außen

Wo hakt es bei deiner Website?

Beim kostenlosen Website-Check schaue ich unter anderem auf Bedienbarkeit, mobile Darstellung, Gestaltung und offensichtliche Stolperstellen. Eine Rechtsprüfung ist nicht enthalten.