Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz

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Übersicht

  1. Was ist das BFSG? – Der rechtliche Hintergrund

  2. Wer ist betroffen? – Unternehmen im Visier

  3. Welche Produkte und Dienste müssen barrierefrei sein?

  4. Die Anforderungen: Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

  5. Fristen und Sanktionen: Warum Abwarten riskant ist

  6. Fazit: Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Digitale Teilhabe als Standard: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr für den öffentlichen Sektor. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rückt die Privatwirtschaft ins Rampenlicht. Ab Juni 2025 müssen zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich sind.

Übersicht

1. Was ist das BFSG?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des „European Accessibility Act“ (EAA). Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und gleichzeitig die technischen Standards innerhalb der EU zu harmonisieren. Während bisher vor allem öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, weitet das BFSG diese Pflicht massiv auf private Wirtschaftsakteure aus.

 

2. Wer ist betroffen?

Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Kleinstunternehmen:

  • Ausgenommen: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro (gilt primär für Dienstleistungen).

  • Verpflichtet: Alle Unternehmen, die über diese Grenzen fallen und die im Gesetz definierten Produkte oder Dienste anbieten.

3. Welche Produkte und Dienste müssen barrierefrei sein?

Der Fokus liegt auf der digitalen Kommunikation und dem E-Commerce. Dazu gehören:

  • Computer und Betriebssysteme

  • Self-Service-Terminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten)

  • Telekommunikationsdienste

  • E-Books und Lesegeräte

  • Personenbeförderungsdienste (Webseiten, Apps und Ticketdienste im Verkehr)

  • Bankdienstleistungen für Verbraucher

  • E-Commerce: Nahezu jeder Online-Shop, der Produkte an Endverbraucher (B2C) verkauft.

4. Die Anforderungen: Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote für alle wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Technisch orientiert sich das Gesetz meist an der EN 301 549, die wiederum stark auf den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) basiert.

Beispiele für Maßnahmen:

  • Kontrastreiche Gestaltung und skalierbare Texte.

  • Tastaturbedienbarkeit (Surfen ohne Maus).

  • Screenreader-Kompatibilität für sehbehinderte Menschen.

  • Untertitel oder Gebärdensprache bei Videoinhalten.

5. Fristen und Sanktionen

Stichtag für die Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen erfüllen. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur kostspielige Nachbesserungen, sondern auch:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

  • Vertriebsverbote: Die Marktüberwachungsbehörden können den Verkauf von Produkten oder das Anbieten von Diensten untersagen.

  • Abmahnungen durch Verbände oder Wettbewerber.

6. Fazit: Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Das BFSG sollte nicht nur als lästige Pflicht gesehen werden. Barrierefreie Webseiten sind oft benutzerfreundlicher (Usability), erzielen bessere Rankings in Suchmaschinen (SEO) und erschließen eine riesige Zielgruppe: Allein in Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – eine kaufkräftige Gruppe, die oft auf digitale Barrieren stößt.